Radonmessung in Gebäuden und ArbeitsplätzenRadon-Messungen

Als anerkannte Stelle führt IAF die Messung von Radon an Arbeitsplätzen und Innenräumen durch

 

Radon steht sowohl bei Neubauten sowie bestehenden öffentlichen und privaten Gebäuden immer wieder im Fokus der öffentlichen und behördlichen Aufmerksamkeit. In Radonvorsorgegebieten sind seit 2018 verschiedene neue gesetzliche Anforderungen sowohl beim Neubau als auch an Arbeitsplätzen zu beachten, unter anderem die Messpflicht an Arbeitsplätzen. Diese Radon Messungen dürfen nur durch anerkannte Stellen durchgeführt werden.

IAF zählt seit Jahren zu den wichtigsten Erfahrungsträgern auf diesem Gebiet und ist für Radon-Messungen in Innenräumen nach ISO 17025:2018 akkreditiert. Seit der Einführung der Radonvorsorgegebiete hat IAF tausende Untersuchungen an Arbeitsplätzen durchgeführt.

Wir sind unabhängig von Anbietern von Radonsanierungen, verbreiten weder verkaufsgetriebene Panik zum Thema Radon, noch geben wir unrealistische Versprechen zu „einfachen Lösungen“, die sich oft als teuer und/oder unwirksam herausstellen. Unsere Empfehlungen zur Lösung von Radonproblemen beruhen auf einer sorgfältigen Ursachenanalyse und der Erfahrung des Machbaren.

Mit unseren Kenntnissen der verfügbaren Fördermittel und -bedingungen unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Beantragung bei den entsprechenden staatlichen Stellen.

IAF verfügt über anerkannte Radonfachpersonen und ist eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Stelle entsprechend § 155 StrlSchV zur Messung von Radon. Dazu setzen wir neben passiven Radondetektoren auch aktive Radonmonitore für die Messung der Radonkonzentration über wenige Tage oder Wochen ein. Diese Methode erlaubt eine schnelle Aussage zur Radonkonzentration und ihren Schwankungsbereichen und gibt wichtige Hinweise auf Quellen und Eindringpfade in das Gebäude.

 

Unsere Dienstleistungen beinhalten unter anderem:

  • Kurz- und Langzeitmessungen von Radon und Folgeprodukten, bzw. der potentiellen Alphaenergiekonzentration, Bestimmung des Gleichgewichtsfaktors.
  • Wir setzen passive Radon-Detektoren ausschließlich von behördlich anerkannten Herstellern (z.B. ALTRAC) für Langzeitmessungen ein. Die Lieferung bzw. Installation beim Auftraggeber erfolgt im Regelfall innerhalb weniger Tage.
  • Einsatz aktiver Radon-Monitore für die zeitaufgelöste Radonmessung (Radon Scout, AlphaGuard etc.): IAF verfügt mit mehr als 80 Radon-Monitoren über einen der größten Messgeräteparks für Radon-Messungen in Europa. Dies ermöglicht uns die Lösung die Lösung hochkomplexer Messaufgaben in großen Gebäuden mit vielen Räumen bzw. Konformitätsbereichen.
  • Zeitkorrelierte Messungen in mehreren Räumen gleichzeitig zur Ermittlung von Radondynamik, konvektiven Strömungsverhältnissen und Radon-Wegsamkeiten.
  • Bestimmung des Radonpotenzials im Baugrund und baubegleitende Radon-Messungen. Wir verwenden je nach Anforderung verschiedene Messsysteme ("Tschechische Sonde", "Bonner Sonde"). Die Bestimmung des Radonpotenzials durch IAF umfasst neben der Aktivitätskonzentration von Radon in der Bodenluft auch die Bestimmung der Luftpermeabilität des Bodens. Die Messungen werden in der Regel an 3 Messpunkte im Abstand von wenigen Metern durchgeführt.
  • Prüfung der Radondichtheit (Radondiffusion) von Baumaterialien, Folien etc. mittels Zwei-Kammer-Methode in Anlehnung an die DIN EN 11665-13.
  • Bestimmung der Radon-Exhalationsrate von Materialien, vor allem Exhalation von Radon aus Baumaterialien.
  • Blower-Door-Tests in Anlehnung an die DIN EN 13829.
  • Gutachten zur Bewertung der Radonsituation in öffentlichen und privaten Gebäuden.
  • Planung und Durchführung von Radon-Messprogrammen und darauf aufbauend Modellierung und Prognose der Radonexhalation sowie Konzeption von Maßnahmen ihrer Verminderung.

 

Radon Messung am Gebäude
Radon Messung am Gebäude

 

Bevor wir in Gebäuden, an Arbeitsplätzen oder im Boden Radon messen, besprechen wir die genaue Zielstellung mit dem Auftraggeber. Nur so können wir mit der Radon-Messung "Blindflüge" vermeiden und gezielt die Fragen beantworten und die Lösungen finden, die unser Auftraggeber benötigt. Je nach Problemstellung messen wir die Radonkonzentration mit Radonmonitoren (Kurzzeitmessungen) oder führen Langzeitmessungen mit Festkörper-Kernspurdetektoren aus (in der Regel über 12 Monate).

Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen hinsichtlich der Radonsituation in Gebäuden und an Arbeitsplätzen bedarf hoher Sachkenntnis, Erfahrung und sachgerechter Messungen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Dafür stehen bei IAF Radonfachpersonen und viele Jahre Erfahrung an der vordersten Front der Radon-Messung.

Neben dem „konventionellen“ Radon (Rn-222) führen wir bei Erfordernis selbstverständlich auch Messungen des im Zusammenhang mit der natürlichen Th-232-Zerfallsreihe relevanten kurzlebigen Thoron (Rn-220).

 

Unsere Richtlinien zur Radon Messung

Die IAF Radioökologie GmbH hat umfassende interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Durchführung von Radonmessungen erstellt, um Ergebnisse mit höchster Qualität zu erzielen. Dies betrifft unter anderem die folgenden, oft übersehenen, Punkte:

  • Auswahl der optimalen, problemangepassten Messtechnik.
  • Sicherstellung der regelmäßigen Wartung und Kalibrierung.
  • Korrekte Positionierung der Rn-Messgeräte im Raum bzw. Gebäude.
  • Begleitende Messung anderer radiologischer und nichtradiologischer Parameter zur sachgerechten Interpretation der Messergebnisse.
  • Aufzeichnungen und Dokumentation der Messumgebung und -ergebnisse.
  • Spezielle Hinweise zur Vermeidung typischer Fehler, die bei unsachgemäßer Herangehensweise immer wieder zu vermeidbaren Fehlinterpretationen und kostspieligen Sanierungsmaßnahmen führen.

 

Radon Messung am Arbeitsplatz
Radon Messung am Arbeitsplatz

 

Hinweis: Übermittlung von Informationen zu den Arbeitsplätzen an das BfS

Entsprechend § 155 Abs. 2 StrlSchV sind wir als vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Stelle für Messungen von Radon an Arbeitsplätzen gehalten, Informationen zu den Arbeitsplätzen an das BfS zu übermitteln. Hierzu hat das BfS ein Datenformat in MS Excel vorgegeben. Nach § 155 Abs. 3 StrlSchV sind die Messgeräte und die Informationen aus den Aufzeichnungen nach Absatz 2 Satz 2 der anerkannten Stelle nach der Messung zu übermitteln. Wir bitten deshalb unsere Auftraggeber, uns neben den exponierten Radondetektoren auch die ausgefüllte Tabelle in elektronischer Form im Format Microsoft Excel zur Weiterleitung an das BfS zurückzusenden. Vielen Dank!